§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Definitionen
(1) Diese AGB gelten ausschließlich und für alle vertraglich vereinbarten Lieferungen und Leistungen durch unser Unternehmen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden lehnen wir ausdrücklich ab. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Ein Schweigen des Lieferanten auf anderslautende Bestimmungen des Käufers ist nicht als Einverständnis mit dessen Bedingungen anzusehen; deren Geltung wird widersprochen. Jede Abweichung von den AGB des Lieferanten gilt als Ablehnung des Auftrags, eine dennoch – auch unter Vorbehalt – erfolgte Entgegennahme einer Lieferung als Einverständnis mit den AGB des Lieferanten. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Ist der Vertragspartner Unternehmer, erkennt er mit der Entgegennahme eines Angebots, einer Bestellbestätigung, spätestens aber mit der Erteilung eines Auftrags oder der Entgegennahme der Leistung an, dass ausschließlich diese AGB für die gesamten Geschäftsbeziehungen gelten. Die einmal vereinbarten AGB gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse als vereinbart.
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(3) Die nachfolgenden Begriffe sind wie folgt definiert:
„wir/Auftragnehmer/Lieferant“
Scharnebecker Mühle GmbH, Galliner Straße 56, 19258 Boizenburg
„höhere Gewalt“:
bedeutet jedweden Grund, der auf einem betriebsfremden, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführten außergewöhnlichen Ereignis beruht, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar war, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder abgewendet werden konnte und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist. Zu diesen Ereignissen gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich Naturkatastrophen (z.B. Überschwemmungen, Erdbeben, Flächenbrände), Pandemien, Epidemien, Endemien, Handlungen von Regierungen oder von supra-nationalen Institutionen, behördliche Anordnungen, Kriege, bewaffnete Konflikte, Bürgerkriege, Aufstände, innere Unruhen, Ausbrüche von Gewalt, nationale Notstände, terroristische Angriffe, Sabotage, Piraterie, Brände, Explosionen, Energie- und Rohstoffknappheit, Streik und rechtmäßige Aussperrungen.
„Bestellung“:
bedeutet jedes Angebot an den Lieferanten für den Kauf von Waren unter Bezugnahme auf die Bedingungen dieses Vertrags.
„Auftraggeber/Kunde/Käufer“:
bedeutet der Besteller der Waren, der auf der Bestellung angegeben ist.
„Waren“:
sind die von uns hergestellten/verkauften/versandten Vermögensgegenstände.
„Produktbeschreibung“:
ist eine detaillierte Darstellung der Ware mit konkreten Verwendungshinweisen.
§2 Angebot, Vertragsschluss
(1) Mit der Bestellung über unseren Onlineshop geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen. An dieses Angebot sind Sie 7 Kalendertage gebunden. Mit der Zusendung einer Bestellbestätigung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse erfolgt der Vertragsschluss. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung des Lieferanten in Textform. Davon abweichend sind auch formlos getroffene Vereinbarungen wirksam, wenn sie Individualvereinbarungen gemäß § 305b BGB sind.
(2)Bei der Bestellung über unseren Onlineshop umfasst der Bestellvorgang insgesamt vier Schritte.
- Im ersten Schritt wählen Sie die gewünschten Waren aus und legen diese in den Warenkorb („Futterkrippe“).
- Im zweiten Schritt klicken Sie auf den Warenkorb und dann auf „Zur Kasse gehen“.
- Im dritten Schritt geben Sie Ihre Kundendaten einschließlich Rechnungsanschrift ein.
- Im vierten und letzten Schritt haben Sie die Möglichkeit,
- sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren,
- eine abweichende Versandadresse anzugeben,
- einen Rabattcode einzulösen,
- die gewünschte Zahlungsmethode auszuwählen,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung zu akzeptieren und
- eine Anmerkung zur Bestellung einzugeben,
bevor Sie dann Ihre Bestellung durch Klicken auf “Zahlungspflichtig Bestellen“ an uns absenden.
Der Vertragstext Ihrer Bestellung wird von uns nicht gespeichert (siehe unsere Datenschutzerklärung). Wir senden Ihnen eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten, unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Widerrufsbelehrung und dem Widerrufsformular an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot
(1) Alle Preisangaben verstehen sich in Euro, inkl. vom Auftraggeber zu tragender Steuern (Umsatzsteuer, Zoll) sowie Abgaben in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die in der jeweiligen Produktauswahl und Bestellbestätigung ausgewiesen werden.
(2) Die Zahlung bei Rechtsgeschäften über unseren Online-Shop kann durch Pay Pal, Kreditkarten, Lastschrift und Vorkasse erfolgen. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen, was dem Käufer vor Abschluss der Bestellung mitgeteilt wird.
a) Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449
Luxembourg unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen (https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full). Voraussetzung ist, dass der Kunde ein PayPal-Konto eröffnet bzw. schon über ein solches Konto verfügt.
b) Bei der Auswahl der Zahlungsarten Kreditkarte und Lastschrift erfolgt die Zahlungsabwicklung im Rahmen des PayPal-Plus Services über den Zahlungsdienstleister
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen (https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full). Hierfür ist kein PayPal-Konto von Nöten und muss auch nicht erstellt werden.
c) Bei der Auswahl der Zahlungsart Vorkasse erfolgt die Abwicklung nicht über einen Zahlungsdienstleister. In diesem Fall hat Ihre Zahlung vor Lieferung der Ware an uns zu
erfolgen. Die Ware wird erst nach Zahlungseingang versendet.
(3) Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des Kontos) haben wir Anspruch auf sofortige Rücksendung der gelieferten Waren. Ebenfalls hat der Kunde eine entstandene Bankpauschale sowie ggf. anfallende Bearbeitungsgebühren der Bank wegen der Rücklastschrift als Schadensersatz an uns zu erstatten.
(4) Für Unternehmer gilt: Stehen mehrere Forderungen gegen den Auftraggeber offen und reicht eine Zahlung des Käufers nicht zur Tilgung sämtlicher Forderungen aus, so erfolgt die Tilgung nach § 366 Abs. 2 BGB, es sei denn, der Käufer erklärt die Tilgung ausdrücklich auf eine Hauptschuld.
(5) Die Gesamtvergütung wird sofort nach Zugang der Rechnung ohne Skontoabzug fällig, sofern keine abweichende Regelung vereinbart wurde. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs.
(6) Aufrechnungsverbot:
Ein etwaiges Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur in Ansehung unbestrittener, von uns anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Dies gilt nicht für
Forderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gelten die Sätze 1 - 2 entsprechend für ein etwaiges Zurückbehaltungs- oder
Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers.
§ 4 Lieferung / Verzug / Höhere Gewal
(1) Die Lieferung erfolgt bei Unternehmern ab Werk (ex works, Incoterms 2020).
(2) Liefertermine und Lieferfristen sind erst dann verbindlich, wenn sie durch uns in Textform mitgeteilt werden.
(3) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Absendung der Bestellbestätigung, aber für den Fall, dass der Auftraggeber vorleistungspflichtig ist, nicht vor Eingang der Zahlung auf dem vereinbarten Konto.
(4) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf bei einer Schickschuld der Liefergegenstand an die zum Transport vorgesehene Person übergeben wurde, bei
Eigentransport (Bringschuld), wenn der Kaufgegenstand an den Kunden übergeben wurde oder bei einer Holschuld, wenn die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
(5) Sofern gesondert eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Wenn die Ware ohne ein Verschulden des Verkäufers nicht rechtzeitig abgesendet werden kann, gelten die Lieferzeiten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
(6) Die Versandkosten trägt der Käufer. Der Vertragsgegenstand wird unversichert versendet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(7) Ist der Kunde Unternehmer sind Teillieferungen nur zulässig, soweit dem Vertragspartner keine erheblichen Mehraufwände oder zusätzliche Kosten entstehen, die Lieferung der Restlieferung sichergestellt ist und die Teillieferung im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks für den Kunden verwendbar und zumutbar ist.
Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen für die Erbringung unserer vertraglich geschuldeten Lieferung/Leistung eine Lieferung/Leistung unserer Vorlieferanten trotz ordnungsgemäßer und ausreichender entsprechender Eindeckung (kongruentes Deckungsgeschäft) nicht, nicht vertragsgemäß oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignisse
Höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von länger als 14 Kalendertagen) ein, so werden wir den Kunden unverzüglich in Textform informieren und
gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung herauszuziehen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko übernommen haben; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir (ggf. anteilig bei einer Teillieferung) unverzüglich erstatten.
§ 5 Leistung / Leistungszeit / Rücktritt
(1) Ist der Käufer Unternehmer und liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung des Verkäufers vorliegt oder von diesem zu vertreten ist, kann der Verkäufer den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die vom Verkäufer zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 5 %, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Berücksichtigt der Verkäufer nach Übersendung der Bestellbestätigung Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
(3) Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (z.B. Zusammensetzung von Sorten), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.
(4) Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers im Nachhinein
ungünstige Umstände bekannt werden, wie insbesondere Zahlungsverzug i.H.v. 25 % der fälligen Verbindlichkeiten bezüglich Forderung des Lieferanten, Zahlungseinstellung,
überwiegend fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Protest eines vom Käufer einzulösenden Schecks oder Wechsels.
(5) Ansonsten ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn der Käufer über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine Vermögensauskunft nach § 802c ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
§ 6 Haftung / Gewährleistung / Verjährung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden, die wir oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei einer Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Wir sind nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Uns steht das Recht zu, die Nacherfüllung zwei Mal durchzuführen. Danach kann der Käufer nach seiner Wahl, Rücktritt oder Minderung nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
(5) Für Unternehmer gilt:
a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lieferungen unverzüglich zu untersuchen. Die Feststellung von Mängeln muss dem Lieferanten binnen einer Ausschlussfrist von einer
Woche unter Angabe der konkreten Beanstandung in Textform gemeldet werden. Die Frist beginnt bei offenen Mängeln mit der Übergabe, bei verdeckten mit der Entdeckung.
Nach Ablauf der Frist ohne eine Rüge von Mängeln sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
b) Die Verjährungsfrist für Kaufverträge beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren nach einem
Jahr ab Ablieferung / Bereitstellung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht, wenn der Lieferant vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder bei der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers.
c) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, insbesondere einAnspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden
sind. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden an privat genutzten Sachen nach
dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder bei einer Gefährdung der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages durch eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Sonstige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, wenn dem Lieferanten, seinen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz anzulasten sind, wobei in diesem Fall bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden gehaftet wird. Der Lieferant haftet aus den vorgenannten Rechtsinstituten nicht für Mangelfolgeschäden, sofern diese nicht vorhersehbar waren.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers beruhen, nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche
innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Für Verbraucher gilt: Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften/hergestellten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
(2) Für Unternehmer gilt:
a) Sämtliche Lieferungen des Verkäufers erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Darüber hinaus behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstandenen Forderungen ("gegenwärtige Forderungen") sowie aller weiteren vor der vollständigen Erfüllung der gegenwärtigen
Forderungen aus der Geschäftsbeziehung entstehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer ("Gesamtforderung") vor.
b) Der Käufer ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts getrennt zu lagern und gegen alle üblichen Risiken, insbesondere
Einbruch und Feuer, angemessen zu versichern. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Ansprüche aus Versicherungen an den dies annehmenden Verkäufer ab.
c) Der Auftraggeber ist zur Veräußerung und Verarbeitung der gelieferten Ware im Rahmen seines regelmäßigen ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Die Verarbeitung der Ware erfolgt für den Lieferanten, ohne ihn zu verpflichten; die neuen Sachen werden Eigentum des Auftragnehmers. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Auftragnehmer gehörenden Waren erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neu hergestellten Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Sollte das Eigentum des Auftragnehmers trotzdem untergehen und der Auftraggeber (Mit-) Eigentümer werden, so überträgt er schon jetzt auf den dies annehmenden Auftragnehmer sein Eigentum nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen als
Sicherheit. Der Auftraggeber hat in allen genannten Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Auftragnehmers stehenden Sachen für diesen unentgeltlich zu verwahren.
d) Die Veräußerungsermächtigung des Auftraggebers erlischt automatisch mit einem bei ihm durchgeführten fruchtlosen Zwangsvollstreckungsversuch, bei Protest eines von uns einzulösenden Schecks oder Wechsels des Käufers sowie bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers. Im Übrigen sind
andere Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung unzulässig und führen zu einem Veräußerungsverbot.
e) Der Auftraggeber tritt bereits jetzt an den dies annehmenden Auftragnehmer alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in verarbeitetem und unverarbeitetem Zustand entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten ab. Im Falle der Veräußerung von verarbeiteter, verbundener, vermischter oder vermengter Vorbehaltsware erwirbt der Lieferant den erstrangigen Teilbetrag, der dem prozentualen Anteil des Rechnungswertes seiner gelieferten Ware zzgl. eines Sicherheitsaufschlags von 5 % entspricht.
f) Ist dem Auftraggeber eine den voranstehenden Regelungen entsprechende Abtretung – insbesondere infolge vorrangiger Abtretungen an Dritte – nicht möglich, erfolgt die Weiterveräußerung nicht im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im Sinne dieser Vorschrift.
g) Der Auftraggeber ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen Widerrufs berechtigt, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen im regelmäßigen Geschäftsbetrieb
einzuziehen. Der Auftragnehmer wird von seiner eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen – auch gegenüber
Dritten – vereinbarungsgemäß nachkommt. Tritt der Auftraggeber seine Anschlussforderung an ein Factoring-Institut im Rahmen eines sogenannten echten Factorings unter Übernahme des Delkredererisikos ab, tritt der Auftraggeber seine Ansprüche gegen das Factoring-Institut auf Auszahlung des Factoring-Erlöses an den Auftragnehmer ab und verpflichtet sich, dem Factoring-Institut unverzüglich nach Rechnungsstellung durch die Auftragnehmer diese Abtretung anzuzeigen.
h) Der Käufer ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Auftragnehmer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der
Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungen usw., auszuhändigen und dem Auftragnehmer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
i) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Eine sodann vorzunehmende Verarbeitung, Einbau, Verbindung oder Umbildung (§§ 946, 947, 950 BGB) der noch im Eigentum des Auftragnehmers stehenden Ware ist dem Auftraggeber nur noch mit vorheriger Zustimmung in Textform des Auftragnehmers gestattet.
§ 8 Bildrechte
Alle Urheber- und Nutzungsrechte für Bilder oder Grafiken auf unserer Homepage oder gedruckten
Medien liegen bei uns. Eine Verwendung ohne unsere ausdrückliche Zustimmung in Textform ist nicht
gestattet.
§ 9 Rechtswahl / Vertragssprache / Streitbeilegung / Gerichtsstand
(1) Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist deutsch.
(2) Alternative Streitbeilegung: Die Eu-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online- Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform, die unterhttp://ec.europa.eu/consumer/odr zu erreichen ist. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit dem Käufer, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen, unser Geschäftssitz oder – bei Verfahrenseinleitung durch den Verkäufer – nach Wahl des Verkäufers ein allgemeiner oder besonderer Gerichtsstand des Käufers. Dies gilt nicht, wenn der Rechtsstreit einen nichtvermögensrechtlichen Anspruch betrifft, der den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen ist, oder ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
(4) Gleiches gilt für Rechtsstreitigkeiten mit Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach dem Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.
Stand 12/2021